Katar unterschützt Deutschland bei der Abschiebung von straffälligen Afghanen

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Katar unterschützt Deutschland bei der Abschiebung von straffälligen Afghanen

Eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern bestätigte den Sachverhalt. Nach vorliegenden Informationen befanden sich insgesamt 81 Personen an Bord des betreffenden Fluges. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge handelt es sich bei den betroffenen Personen überwiegend um rechtskräftig verurteilte Straftäter. Die Durchführung des Abschiebefluges erfolgte erneut unter maßgeblicher Mitwirkung des Staates Katar.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der militant-islamistischen Taliban-Regierung bestehen derzeit keine offiziellen diplomatischen Beziehungen. Bundesinnenminister Dobrindt hatte jedoch angekündigt, mit den De-facto-Machthabern Afghanistans Gespräche hinsichtlich möglicher Rückführungen aufzunehmen.

Bereits im August des Vorjahres hatte die Bundesrepublik Deutschland Rückführungen nach Afghanistan durchgeführt.

Bundeskanzler Friedrich Merz dank Scheich Tamim bin Hamad Al Thani persönlich

Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte am 18. Juli 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz ausdrücklich seinen Dank an den Emir von Katar, Scheich Tamim bin Hamad Al Thani, für die fortgesetzte Unterstützung Katars im Zusammenhang mit den Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger.

Die katarische Regierung hatte bereits in der Vergangenheit eine aktive Rolle bei der logistischen und diplomatischen Unterstützung von Rückführungsmaßnahmen afghanischer Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel in ihre Heimat übernommen.

Weiter Abschiebeflüge von Afghanen geplant

Sollte der Ablauf planmäßig verlaufen, so wird der Flug ab Leipzig nach Einschätzung von Berliner Regierungskreisen als Auftakt für künftig regelmäßige Rückführungen nach Afghanistan gewertet. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen halten sich derzeit rund ca. 10.000 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland auf. Etwa 1.800 von ihnen sollen die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine kurzfristig umsetzbare Abschiebung erfüllen.

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