In Katar muss jeder Unfall der Polizei umgehend gemeldet werden. Selbst bei Vorfällen ohne Personenschaden, bei kleineren Schäden wie z. B. Parkunfällen oder Lackkratzern ist die Polizei zu informieren. Die Reparatur eines Fahrzeuges in einer Werkstatt ist nur möglich, wenn ein entsprechendes polizeiliches Protokoll vorliegt.
Liegt bei einem KfZ-Unfall ein Personenschaden bzw. ein größerer Sachschaden vor, behält die Polizei den Führerschein und den Reisepass des bzw. der am Unfall beteiligten Personen ein. Meist werden die Papiere bis zur Klärung des Vorfalles eingezogen.
Daher sollten sich Unfallbeteiligte im Falle eine KfZ-Unfalles in Katar immer umgehend an die Polizei wenden. Ebenso sind umgehend die entsprechende Versicherung und die betroffene Mietwagenfirma zu informieren.